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Basiswissen zur Diagnose

  • Dr. Michael Armbrust
  • vor 28 Minuten
  • 1 Min. Lesezeit

Die meist „Borderline“ genannte psychische Störung hat eine nun fast hundertjährige Geschichte seit den ersten Fallbeschreibungen. Erst 1975 mit der Monographie von Kernberg: „Borderline-Störungen und pathologischer Narzissmus“ (1985 auf deutsch) wurde sie als eigenständiges Störungsbild anerkannt und wie üblich wurden in den Folgejahren grundlegende Studien zur Abgrenzung und genaueren Definition durchgeführt. Dies führte schließlich zur Aufnahme 1980 in die DSM-III, dem Manual der amerikanischen psychiatrischen Gesellschaft (APA) unter der Bezeichnung „Borderline Personality Disorder“. Der Begriff „Borderline“ (Grenzlinie), der aus der Unklarheit der Zuordnung aus den Vorjahrzehnten entstand war, wurde beibehalten. Auch in anderen Bereichen der Medizin, z.B. der Gynäkologie, gibt es „Borderline“-Diagnosen, wenn einiges nicht klar ist. Eine tiefere psychische Bedeutung hat der Begriff nicht.

Die weitere Klärung zog sich noch viele Jahre hin. Erst 1997 wurde in der ICD-10 der WHO die nun gültige Bezeichnung „emotional-instabile Persönlichkeitsstörung“ eingeführt und ein Borderline-Typ und ein impulsiver Typ unterschieden, und später wieder verworfen. Zu diesem Zeitpunkt wurde zu den ersten 8 Kriterien das neunte ergänzt. Die Kriterien benennen phänomenologische Merkmale, über die bis heute Konsens besteht.

Die Klärung der Ursachen, Entstehung, Zusammenhänge, Verläufe und Perspektiven zog sich bis ins aktuelle Jahrzehnt hin und ist noch nicht abgeschlossen. Ein zwischenzeitlich fortgeschrittener Konsens drückt sich in der S3-Leitlinie der AWMF für Deutschland von November 2022 aus. Entscheidend ist der Konsens, dass es sich zentral um eine Störung der Emotionsregulation handelt, die zu vielfältigen psychischen Symptomen und Beeinträchtigungen führt.

 
 
 

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